Rechtsprechung
   VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,44504
VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032 (https://dejure.org/2016,44504)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032 (https://dejure.org/2016,44504)
VG Ansbach, Entscheidung vom 13. Oktober 2016 - AN 2 K 15.00032 (https://dejure.org/2016,44504)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,44504) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegen fehlender Fremdsprachenkenntnisse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78

    Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032
    Das Verwaltungsgericht Ansbach ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 6.10.1978, 5 ER 402/78 - juris) für die Entscheidung gemäß § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO zuständig, da sich der Zuständigkeitsbereich des Beklagten gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt.
  • VG Frankfurt/Oder, 17.03.2008 - 3 K 693/07

    Ausbildungsförderung für Auslandsstudium; Gerichtsstand

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit nicht der gegenteiligen Rechtsprechung (z. B. VG Frankfurt a. d. Oder, B. v. 17.3.2008, 3 K 693/07 oder VG München, B. v. 14.1.2014, M 15 K 13.5833 - jeweils juris) an.
  • VG München, 14.01.2014 - M 15 K 13.5833

    Ausbildungsförderung für eine Ausbildung im Ausland

    Auszug aus VG Ansbach, 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032
    Das erkennende Gericht schließt sich insoweit nicht der gegenteiligen Rechtsprechung (z. B. VG Frankfurt a. d. Oder, B. v. 17.3.2008, 3 K 693/07 oder VG München, B. v. 14.1.2014, M 15 K 13.5833 - jeweils juris) an.
  • VG Hamburg, 26.04.2022 - 2 K 3411/20

    Ausbildungsförderung für Studium an ausländischer privaten Fachhochschule

    Die Bestimmung des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO setzt nicht voraus, dass die Behörde, wie es für die Verwaltungsgerichte erster Instanz regelmäßig gilt, innerhalb des umfassenderen Geltungsbereiches des anzuwendenden materiellen Gesetzes einen örtlich abgrenzbaren Zuständigkeitsbereich hat (BVerwG, a.a.O., Rn. 2; ebenso VG Düsseldorf, Beschl. v. 17.9.2021, 21 L 2012/21, juris Rn. 15 ff; VG Hannover, Beschl. v. 15.6.2018, 3 A 3102/18, juris; VG Ansbach, Urt. v. 13.10.2016, AN 2 K 15.00032, juris; VG Münster, Urt. v. 30.8.2016, 6 K 1785/15, juris, VG Hamburg, in st. Rspr., vgl. Urt. v. 21.12.2011, 2 K 838/10, juris Rn. 16).
  • VG München, 09.09.2020 - M 15 K 20.3786

    Örtliche Zuständigkeit für Klagen wegen Ausbildungsförderung bei einem

    Ein derartiger Fall ist hier nach inzwischen herrschender Meinung, der sich das Gericht nunmehr anschließt, gegeben, weil die Beklagte gemäß § 45 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 1 Nr. 2 Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV) und Art. 1 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - BayAGBAföG) für das streitgegenständliche Studium in ... als Amt für Ausbildungsförderung für den gesamten Bereich des BAföG zuständig ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 6.10.1978 - 5 ER 402/78 - juris Rn. 2 sowie z.B. VG Hannover, B.v. 15.6.2018 - 3 A 3102/18 - juris; VG Ansbach, U.v. 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032 - juris; VG Münster, U.v. 30.8.2016 - 6 K 1785/15 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 24.7.2015 - 5 K 2812/14 - juris).
  • VG München, 07.09.2020 - M 15 K 20.2889

    Neufestsetzung und Rückforderung von Ausbildungsförderung - Örtliche

    Ein derartiger Fall ist hier nach inzwischen herrschender Meinung, der sich das Gericht nunmehr anschließt, gegeben, weil die Beklagte gemäß § 45 Abs. 4 BAföG i.V.m. § 1 Nr. 2 Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland (BAföG-AuslandszuständigkeitsV) und Art. 1 Abs. 3 Gesetz zur Ausführung des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung (Bayerisches Ausführungsgesetz zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - BayAGBAföG) für das streitgegenständliche Studium in Österreich als Amt für Ausbildungsförderung für den gesamten Bereich des BAföG zuständig ist (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 6.10.1978 - 5 ER 402/78 - juris Rn. 2 sowie z.B. VG Hannover, B.v. 15.6.2018 - 3 A 3102/18 - juris; VG Ansbach, U.v. 13.10.2016 - AN 2 K 15.00032 - juris; VG Münster, U.v. 30.8.2016 - 6 K 1785/15 - juris; VG Karlsruhe, U.v. 24.7.2015 - 5 K 2812/14 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht